DAS GPZ FRIEDRICHSHAFEN

 

Werkstattrat

Die Werkstatträte sind die gewählten Vertreter aller Beschäftigten aus den Berufsfeldern des GPZ Friedrichshafen. Im GPZ Friedrichshafen besteht der Werkstattrat aus drei Mitgliedern.

Aufgaben des Werkstattrats

Der Werkstattrat wacht darüber, dass die zugunsten der Werkstattbeschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und mit der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen eingehalten und durchgeführt werden. Der Rat hat in vielen Bereichen ein Mitwirkungsrecht und wird in die Belange des GPZ Friedrichshafen miteinbezogen. Werkstattleitung und Werkstattrat haben auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken.

Der Werkstattrat hält einmal im Monat eine Sprechstunde ab, um auf die Belange aller Beschäftigten eingehen zu können. Zusätzlich finden regelmäßige Werkstattratssitzungen zusammen mit der Werkstattleitung statt. In Werkstattversammlungen wird über die Arbeit des Werkstattrats berichtet. Eine Vertrauensperson steht den Werkstatträten unterstützend zur Seite. Grundlage dieser Arbeit ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).

 

Kontakt:

Werner-Vinzenz Küpper
Werkstattrat GPZ Friedrichshafen
1. Vorsitzender

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